Kostenlose Online-Plattform für Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ab 2026 müssen mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Deutsche Unternehmen können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung eine neue Plattform nutzen, um die Berichte digital und effizient zu erstellen.

Deutsche Unternehmen können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung eine neue Plattform nutzen, um die Berichte digital und effizient zu erstellen. Das erste Modul der neuen DNK-Plattform für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) bereits freigeschaltet. Die Plattform bildet die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab und es Unternehmen ermöglichen, ihren Nachhaltigkeitsbericht deutlich leichter zu erstellen. Mögliche zukünftige Aktualisierungen der Richtlinie werden im Portal eingepflegt. Die Plattform gibt damit immer den aktuellen Stand der Richtlinie wieder.

Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergibt sich aus der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in Deutschland umgesetzt wird.

Bereits ab 2024 berichtspflichtig:

  • Unternehmen, die bisher schon einen CSR-Bericht oder nichtfinanziellen Bericht nach HGB (§§ 289b ff.) erstellen mussten.
  • Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.

Bereits ab 2025 berichtspflichtig:

  • Alle großen Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
    • Mehr als 250 Mitarbeitende
    • Mehr als 40 Mio. € Umsatz
    • Mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme
  • Auch haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, wenn sie wie Kapitalgesellschaften organisiert sind.

Ab 2026 berichtspflichtig:

  • Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen.

Allerdings können auch Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, von einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren:

  • Unternehmen können sich mit mithilfe von Nachhaltigkeitsberichten bei Kunden, Banken und potenziellen Geldgebern aussichtsreich positionieren
  • Lieferanten größerer Unternehmen verlangen zunehmend Nachhaltigkeitsdaten
  • Unternehmen mit ESG-orientierten Investoren oder Banken nutzen Nachhaltigkeitskennzahlen für Finanzierungsentscheidungen

Der überarbeitete DNK will ein umfassendes Unterstützungsangebot bereitstellen, das neben der DNK-Plattform auch die DNK-Checkliste und den DNK Sustainability Campus umfasst. Die DNK-Plattform ermöglicht es Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht digital zu erstellen und führt Schritt für Schritt benutzerfreundlich durch den Berichtsprozess. Die Anforderungen sind in eine verständliche Sprache übersetzt und ein Hilfeassistent steht den Unternehmen unterstützend zur Seite.

Das unentgeltliche Angebot der DNK-Plattform richtet sich zunächst an berichtspflichtige Unternehmen. Ein zweites Modul auf Basis des von der Europäischen Kommission noch final zu beschließenden und zu veröffentlichenden Standards für die freiwillige Berichterstattung, des sogenannten VSME (Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), adressiert zukünftig auch die gesetzlich nicht berichtspflichtigen Unternehmen. Aufgrund von Informationsabfragen ihrer berichtspflichtigen Vertragspartner in der Wertschöpfungskette ist auch für diese Unternehmen eine Unterstützung geboten. Dieses Modul wird insbesondere auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten sein und generell allen freiwillig berichtenden Unternehmen zur Verfügung stehen, die steigenden Nachfragen zum Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollen.

Ergänzend erarbeitet die Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Kooperation mit dem DNK und flankiert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das KMU-Modul Handwerk. Mit diesem wird eine auf Handwerksbetriebe zugeschnittene, unentgeltliche digitale Lösung bereitgestellt, in der das bereits bestehende Instrument des "Nachhaltigkeits-Navigators Handwerk" aufgehen soll.

Um Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Umsetzung der CSRD-Vorgaben zu unterstützen, finanziert das BMWK seit 2024 die Weiterentwicklung des DNK und greift damit Forderungen von Wirtschaftsverbänden nach Entlastung in diesem Bereich auf. Der bisherige DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Investoren und weiteren Stakeholdern bereits 2010 entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011. Der RNE begleitet auch die laufenden Arbeiten am DNK beratend.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums zur https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/nachhaltigkeitsberichterstattung.html


Foto von Markus Winkler auf Unsplash

Nächster Vorheriger