Mitarbeiter-Benefits rechnen sich
Berufliche Zusatzleistungen können die Attraktivität von Arbeitgebern steigern. Vor allem bei der Personalrekrutierung können sich Unternehmen mit Benefits, die über die Gehaltszahlungen hinausgehen, von Wettbewerbern abheben. Ganz oben auf der Beliebtheitsskala stehen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Und das Schöne daran: Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten.
Bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei
Arbeitgeber können die Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung als Betriebsausgaben geltend machen. Für die Mitarbeiter sind sie als geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden und den Freibetrag von 600 Euro im Jahr nicht übersteigen. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes
Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes („Primärprävention“) wie Bewegungsprogramme (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung gegen gesundheitliche Risiken), Informationen zur gesunden Ernährung, Kurse zur Suchtprävention (insbesondere Tabak und Alkohol) und Stressbewältigung, ohne dass diese auf spezielle betriebliche Belange eingehen.
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Das sind Angebote des Unternehmens in eigenen Einrichtungen oder bei eigens beauftragten Dienstleistern, die direkt auf einen gesundheitsförderlichen Arbeits- und Lebensstil der Mitarbeiter hinwirken sollen. Sie bauen betriebsbedingte Belastungen ab oder helfen dabei, sie zu vermeiden.
Qualitätsanforderungen beachten
Es muss sich um zertifizierte Maßnahmen handeln. Steuerfrei sind nur Maßnahmen, die dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes entsprechen. Die Maßnahmen müssen auf einem wirksamen Konzept aufbauen und von qualifizierten Personen geleitet werden. Zielvorgabe ist es, die Teilnehmer zu befähigen und zu motivieren, das Gelernte selbstständig anzuwenden, fortzuführen und in den (betrieblichen) Alltag zu integrieren.
Alternative steuerfreier Sachbezug
Nicht begünstigt sind reine Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios oder ähnlichen Einrichtungen. Dafür kann aber die steuerfreie Sachbezugsleistung bis 50 Euro/Monat eingesetzt werden, die nicht an bestimmte Kurse gekoppelt ist. Unternehmen ist es sogar möglich, mit einem Fitnessstudio einen Jahresvertrag abzuschließen. Mitarbeiter können den Restbetrag hinzuzahlen, wenn die Grenze von 50 Euro überschritten wird.
Betriebliche Gesundheitsförderung rechnet sich mehrfach
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), in der die gesetzlichen Krankenkassen und Unfallkassen zusammenarbeiten, um arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, hat mehrfach in ihren Studien herausgefunden, dass sich betriebliche Gesundheitsförderung für die Unternehmen lohnt. Im Schnitt führte ein aufgewendeter Euro zu einer Einsparung von 2,70 Euro.